Kinderbetreuung
Mit Vollendung des ersten Lebensjahres haben Kinder ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege bzw. in Kindertageseinrichtungen. Insbesondere für unter dreijährige Kinder gilt das Angebot der Kindertagespflege, in der eine Tagesmutter oder ein Tagesvater die Kinder betreut und fördert.
Ab dem dritten Lebensjahr geht es vorrangig um die Kindertageseinrichtung. Die Erziehungsberechtigten haben für bis zu dreijährige Kinder die Wahl, ob sie ihr Kind in der Kindertageseinrichtung oder in Kindestagespflege betreuen lassen möchten, soweit Betreuungsplätze bei Kindertagespflegepersonen vorhanden sind.
Gleichfalls richtet sich dieses Angebot an berufstätige Eltern bzw. Elternteile über dreijähriger Kinder, wenn die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen.
Nähere Informationen zum Thema Kindertagespflege gibt der Kreis Borken im Internet unter: http://www.kreis-borken.de/kindertagespflege.
Die Eltern sollen bei ihrer Entscheidung für die Betreuungsform auch schon festlegen, welche im Kinderbildungsgesetz vorgegebene Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche sie für ihr Kind nutzen möchten.
Das Kreisjugendamt rät dazu, sich frühzeitig über das konkrete Angebot des ins Auge gefassten "Wunsch-Kindergartens" zu informieren.
Die Anschriften aller Kindertageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich sind im Internet unter http://www.kreis-borken.de/tageseinrichtungen veröffentlicht.
Telefonische Auskünfte gibt es zudem unter den Rufnummern 02861/82-2216, 82-2264 und 82-2218.