Stadtverwaltung

Hundekot verunreinigt Straßen, Wege und Pflanzbeete

Die Beschwerden über Hundehalter, die ihre Vierbeiner ohne Vorbehalte auf Straßen, Wege und in Pflanzbeete „machen lassen“ ohne diese zu entfernen, häufen sich beim Ordnungsamt der Stadt Vreden. Vor allem in der Innenstadt fällt dieses Benehmen verstärkt auf. „Rücksichtslos, flegelhaft und unverschämt“ sind die Bezeichnungen der Anrufer für die „Herrchen bzw. Frauchen“. Solch Verhalten trägt nicht gerade zum friedlichen Miteinander von Hundehaltern und Nichthundehaltern bei; im Gegenteil, die Aversion gegen Hunde steigt, obwohl der Hund selbst nur seinem natürlich Bedürfnis nachgeht. Es ist der Halter, der einen Fehler begeht, wenn er die Hinterlassenschaft aus öffentlichem Straßenraum nicht entfernt. Das Argument der Hundehalter „Man zahle schließlich Hundesteuer....“ trifft die Sache sicherlich nicht. Die Hundesteuer zielt darauf ab, die Zahl der Hundehaltungen zu steuern als eine Art Lenkungssteuer. Je mehr Hunde gehalten werden, desto mehr kostet die Haltung.

 

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Vreden hat derjenige, der auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Hunde, mit sich führt, die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Ordnungswidrig handelt gem. § 5 Abs. 1 dieser Verordnung derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen hinsichtlich der Haltung von Tieren verletzt. Dieses kann und wird mit einer Geldbuße geahndet.Soweit muss es jedoch nicht kommen. Konflikte dieser Art sind einfach aus dem Weg zu räumen, indem der Hundhalter Hundekotbeutel mit sich führt und im Falle eines Falles die Hinterlassenschaft des Hundes entfernt. Die Fachabteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Vreden empfiehlt die kostenlosen Hundekotbeutel, die am Bürgerbüro täglich von 8.-18.00 Uhr zu erhalten sind.

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