Müllverbrennen auf Baustellen
Die Fachabteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung fordert Bauherren auf, ihren Müll auf den Baustellen nicht zu verbrennen, sondern ordnungsgemäß zu entsorgen. Auch das Verbrennen in einer sog. „Feuertonne“ ist unzulässig und kein Kavaliersdelikt.
Das Verbrennen von Baumischabfällen ist nicht nur eine starke Geruchsbelästigung für die Nachbarschaft, sondern kann auch schnell zu einer Gefahr werden, wenn das Feuer außer Kontrolle gerät. Außerdem stellt die Müllverbrennung auch ein bußgeldbewehrtes Umweltdelikt dar.
Die Fachabteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung kontrolliert regelmäßig Baustellen und geht konkreten Hinweisen aus der Nachbarschaft nach. Neben der Untersagung der Müllverbrennung riskieren Müllverbrenner einen kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz sowie die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.