Stadtverwaltung

Reitroutenkarte

Holzpfähle mit grün-weißen Schildern kennzeichnen die Reitroute rund um Vreden. Auf der Vredener Reitroutenkarte sind drei einzelne Streckenabschnitte, die Stationen und Sehenswürdigkeiten markiert.

Die Route ist mit einem einheitlichen Schild gekennzeichnet. So lange kein neuer Wegweiser aufgestellt ist, gilt wie auch bei den Radrouten „geradeaus“. An größeren Wegkreuzungen stehen überall Wegweiser.

Reitroutenschild

Auf der Reitroutenkarte werden einzelne Strecken von 9,6 km 18,5 km und 29,8 km dargestellt. Es handelt sich nicht um ausgewiesene Reitwege, sondern um Reitrouten. Da es bei uns keine Sandwege mehr gibt, so wie sie häufig noch in den Niederlanden vorzufinden sind, wurden die Randstreifen zwischen Straßen, Feldern und Wiesen so vorbereitet, dass sie „bereitbar“ sind. Für Kutschenfahrer ist die Route noch nicht durchgängig befahrbar, die Grenzübergänge in Gaxel nach Winterswijk und in Crosewick nach Rekken sind mit Kutschen passierbar.

 

Auf der Rückseite der Karte stehen die Kontaktdaten der verschiedenen Stationen; die Adressen, Telefonnummern und Angebote für Reiter und Pferde.

Zusätzlich sind die Sehenswürdigkeiten und die Adressen und Telefonnummern der Tierärzte, der Pferdeklinik und eines Hufschmiedes aufgelistet, sowie Informationen des Kreises Borken für Reiterinnen, Reiter und Kutschenfahrer/innnen.

Reitroutenkarte

Die Karte ist gegen eine Gebühr von 1,- € beim Büro der Vreden Stadtmarketing GmbH, Markt 7, und im Bürgerbüro der Stadt Vreden, Burgstraße 14, erhältlich.

 

Der Kreis Borken hat aktuelle Regelungen zum Reiten in der freien Landschaft und im Wald veröffentlicht:

 

“Reiten im landschaftlich schönen Kreis Borken macht Spaß.

Dabei sollten jedoch einige Regeln beachtet werden.

Wo ist im Kreis Borken das Reiten erlaubt und was ist beim Reiten zu beachten?

  • Generell darf in der freien Landschaft auf öffentlichen Verkehrsflächen und auf Privatstraßen und -wegen geritten werden. Zur freien Landschaft zählen nicht der Wald, die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und deren Grünflächen innerhalb dieser bebauten Ortslage.
  • Nach der beim Kreis bestehenden Freistellungsregelung ist im Wald das Reiten auf allen privaten Straßen und Wegen zulässig, die nach Anlage oder Zustand erkennbar für den Verkehr bestimmt sind.
    Freistellungsregelung = Es kann auf eine Kennzeichnung der Reitwege in den Wäldern in Gebieten mit geringem Reitaufkommen verzichtet werden.
    Die Freistellungsregelung gilt nicht für Teilbereiche von Gronau - Rüenberger Wald und Freizeit-u. Erholungsgebiet Drilandsee.
  • Nicht geritten werden darf auf gesetzlich gekennzeichneten Wanderwegen und -pfaden, Sport-, Lehr- und Trimmpfade, Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, Schleifspuren, Wildwechsel, Leitungstrassen und Trampelpfaden.
    Weiterhin darf nicht geritten werden
    o in Gärten, Hofräumen und sonstigen zum privaten Wohnbereich gehörenden oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienenden Flächen,
    o abseits aller Straßen und Wegen in allen Naturschutzgebieten, Landschafts-schutzgebieten, Nationalparken und anderen geschützten Landschaftselementen,
    o auf Wegen und Flächen, auf denen das Reiten durch amtliche Schilder untersagt ist.
  • Kennzeichnungspflicht:
    Kennzeichnungspflicht besteht für jeden Reiter, der in der freien Landschaft und im Wald reitet; nicht nur für die Benutzung privater Wege und Straßen, sondern auch für öffentliche Straßen und Wege. Diese Reitkennzeichen/Reitplaketten werden gegen Entrichtung einer Reitabgabe durch den Kreis Borken ausgegeben.

    Für Reiterinnen und Reiter sowie Kutschenfahrerinnen und Kutscherfahrer (aus einem anderen Kreisgebiet oder aus einem anderen Land), die einen Ausflug in den Kreis Borken / Stadt Vreden planen, gibt es die Alternative, ausgestellte Zertifikate vom Kreis Borken zu erhalten, die für einen Kurztrip nötig sind. Für diese Genehmigung/Zertifikatausstellung sind dann Gebühren fällig, die beim Kreis Borken, Fachbereich Natur und Umwelt, Tel. 02861/82-1423 zu erfahren sind.

    Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden vom Land zweckgebunden für Reitrouten wieder verwendet.

Verstöße gegen Bestimmungen für das Reiten in der freien Landschaft und im Walde stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden können.  

 

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05. Mai bis 28. Juli 2013
02. Juni bis 28. Juli 2013

Hochzeitsbrauchtum früher und heute

Ort: Heimathaus Noldes, Ammeloe
Do, 20. Juni 2013 16:30 bis 17:30 Uhr
Fr, 21. Juni 2013 20:00 bis 22:30 Uhr
Mi, 26. Juni 2013 9:00 bis 11:00 Uhr

Stolperstein - Schritte in die Vredener Geschichte

Ort: Pfarrheim St. Georg in Vreden
Mi, 26. Juni 2013 19:00 bis 20:30 Uhr
Do, 27. Juni 2013 16:30 bis 17:30 Uhr