Stadtverwaltung

„Grüne“ Müllkippen

Das Ordnungsamt weist aus gegeben Anlass darauf hin, dass das Abladen von Gartengrün und Rasenschnitt an roten Wegen, Wällen und Banketten kein Kavalierdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Geldbußen geahndet werden.

Besonders im Tenbusch gibt es Bürger, die ihr Gartengrün dort illegal entsorgen. Wer von den Verursachern würde schon wollen, dass Andere ihr Grundstück zum Entsorgen von Biomüll benutzen; auch die Stadt Vreden will das auf ihren Flächen nicht. Ast- und Strauchwerk, Heckenschnitt, Laub und das Moos vom Vertikutieren kann kostenlos während der Öffnungszeiten am Wertstoffhof abgegeben werden, weil diese nicht regelmäßig anfallen.

Rasenschnitt jedoch gehört in die Biotonne. Steht nur ein kleines Biogefäß zu Verfügung, so kann im Bürgerbüro unter Tel. 303-111 ein größeres Gefäß angefordert werden. Wer einen großen Garten sein Eigen nennt, kann einen Komposthaufen anlegen (ein Merkblatt dazu gibt es im Zi. 108 bei der Stadtverwaltung) und für große Rasenfläche bietet sich ein Mulchmäher an, der den Rasenschnitt direkt in den Boden einarbeitet.

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