Stadtverwaltung

Verfahren/Beteiligung

1. Wie läuft das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ab?

2. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans für Vreden

3. Wie kann ich mich an der Planung beteiligen?





1. Wie läuft das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ab?

Den Ablauf des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Vreden können Sie aus der oben abgebildeten Grafik entnehmen. Der Vorentwurf (s. roter Kasten) wurde erarbeitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) hat vom 15.08. bis 30.09.2011 stattgefunden.


2. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans für Vreden

Die Darstellungen im Flächennutzungsplan-Vorentwurf für Vreden basieren auf der Realnutzungskartierung, dem bestehenden Planungsrecht sowie den Ergebnissen einer Untersuchung von Potenzialflächen (Steckbriefen).
Die Darstellungsgenauigkeit des Flächennutzungsplans findet eine Grenze bei kleinflächigen Nutzungen, die eine bestimmte Flächengröße unterschreiten und innerhalb einer anderen umgebenden Nutzung liegen. Sie werden in die überwiegende Nutzungsart einbezogen. Einzelne kleinere Flächen werden auch dann einer umliegenden Fläche zugeordnet, wenn zwei Nutzungen in einem Konflikt stehen können (z. B. Wohnen und Gewerbe).

Im Vorentwurf wurden Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf in zwei unterschiedlichen Kategorien dargestellt: Erstens bereits genutzte bzw. planungsrechtlich gesicherte Flächen und zweitens Potenzialflächen, die neu ausgewiesen werden.


Flächennutzungsplan-Unterlagen

FNP Vorentwurf Gesamtstadt
FNP Vorentwurf Ausschnitt Ortskern
Begründung zum FNP Vorentwurf



3. Wie kann ich mich an der Planung beteiligen?

Für alle Bürger besteht im nächsten Verfahrensschritt Möglichkeit, sich weiterhin aktiv an der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans zu beteiligen.
Sie haben die Möglichkeit, während der Offenlage nach § 3 (2) BauGB ihre Stellungnahme bei der Stadt Vreden abzugeben und sich zu den Planungen zu äußern. Voraussichtlich wird die Offenlage des Entwurfs im Frühjahr / Sommer 2012 stattfinden.

- Stellungnahme -

Der Link zur Stellungnahme online wird zur Offenlage des Flächennutzungsplan-Entwurfs wieder frei geschaltet. Sie können sich selbstverständlich bei offenen Fragen weiterhin an das Stadtplanungsamt wenden.
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