Wegerandstreifen
Die Stadt Vreden muss in letzter Zeit vermehrt feststellen, dass Rand und Sicherheitsstreifen an Wirtschaftswegen unerlaubt zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden.

Nicht selten werden an Wirtschaftswegen angrenzende Ackerflächen bis unmittelbar an den Wirtschaftsweg gepflügt und bewirtschaftet, obwohl ein Rand- und Sicherheitsstreifen als öffentliche Verkehrsfläche Acker- und Straßenfläche trennt.
Die befestigten Rand- und Sicherheitsstreifen sind unter anderem notwendig, um einen Begegnungsverkehr auf den Wirtschaftswegen zu ermöglichen. Durch die landwirtschaftliche Nutzung dieser Verkehrsflächen wird jedoch teilweise auch der Straßenunterbau der Wirtschaftswege beschädigt. Außerdem haben die Wegerandstreifen eine ökologische Funktion im Rahmen des Biotopvernetzung.
Die Stadt Vreden wird gegenüber den Verantwortlichen eine Beseitigung der unzulässigen Nutzung und – soweit Schäden enstanden sind – Schadensersatzansprüche geltend machen.
