Online nach Grundstückswerten suchen
Gutachterausschuss präsentiert neuen Internetauftritt
Pressemitteilung des Kreises Borken.
Was kosten landwirtschaftliche Flächen in Isselburg, was Baugrundstücke in Gronau-Epe? Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Flächen bietet der Internetauftritt des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Borken, der jetzt komplett überarbeitet wurde.
Unter http://gutachterausschuss.kreis-borken.de wird fündig, wer sich über den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks schlau machen möchte oder nach Daten des örtlichen Grundstücksmarktes sucht.
"Viele Informationen sind mittlerweile online abrufbar und machen es so leicht, sich vom heimischen Schreibtisch aus über Werte auf dem Immobilienmarkt zu informieren", erklärt der Vorsitzende des Gutachterausschusses, Karl-Peter Theis. Verbessert wurden gegenüber dem alten Internetauftritt vor allem die Menüführung und das Layout. Eine schlanke und übersichtliche Navigation soll künftige Besucher der Internetseite schneller zum Ziel führen.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Borken ist ein vom Land NRW eingesetztes selbständiges und unabhängiges Gremium. Die Mitglieder sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur, Landwirtschaft, Bauingenieur- und Vermessungswesen sowie Immobilienhandel.
Der Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses erstreckt sich über das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Bocholt, die aufgrund ihrer Größe über ein eigenes Gremium verfügt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist im Fachbereich Vermessung und Kataster der Kreisverwaltung eingerichtet. Sie kümmert sich unter anderem um die Sammlung von Kaufpreisen. Dafür stellen Notare der Geschäftsstelle Kaufverträge zur Verfügung, die dann unter mathematisch- statistischen Gesichtspunkten unter Einhaltung des Datenschutzes analysiert werden. Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag auch Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken in seinem Zuständigkeitsbereich.