Bildung und Teilhabe
Seit Anfang 2011 können bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und Antragsformulare auf der Internetseite des Kreises Borken.