Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan (FNP) fungiert hierbei als vorbereitender Bauleitplan. Er erschließt sich über das gesamte Gebiet der Stadt. Im FNP werden „die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen“ (§ 5 Abs. 1 BauGB) dargestellt. Der FNP stellt die vorgesehene städtebauliche Entwicklung für die nächsten rund 15 Jahre dar. In ihm können u.a. Bauflächen bzw. Baugebiete für Wohnen, Gewerbe und Industrie, Flächen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, landwirtschaftliche Flächen und Wald sowie Verkehrsflächen, Flächen für den Wasserschutz, Konzentrationszonen für die Windenergie dargestellt werden. Die Darstellung umfasst vorhandene und geplante Nutzungen. Der FNP ist eine (behördeninterne) Vorgabe für alle weiteren Planungen, vor allem auch für die Bebauungspläne.
Flächennutzungsplan 2030 / Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie"