Bebauungsplan (B-Plan)
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist der verbindliche Bauleitplan, der vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen wird. Auf Grundlage des FNP kann die Kommune für Teilflächen B-Pläne entwickeln, die die „rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung“ (§ 8 Abs. 1 BauGB) enthalten. Die möglichen Inhalte sind in § 9 Abs. 1 BauGB festgesetzt. Sie reichen von der Art der baulichen Nutzungen (z.B. Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Sondergebiet) und dem Maß der baulichen Nutzung (Anzahl der Vollgeschosse, Festsetzungen zu Grund- und Geschoßflächen etc.), über die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden bis hin zu Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (vgl. § 9 Abs. 1 BauGB).