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Baugesetzbuch

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist die wichtigste Rechtsquelle des Städtebaurechts. Es ist in vier Kapitel gegliedert und enthält insbesondere die Vorschriften zum Allgemeinen und Besonderen Städtebaurecht. Zum Allgemeinen Städtebaurecht gehören beispielsweise die Bauleitplanung und deren Sicherung durch Zurückstellung von Baugesuchen oder Veränderungssperren,  Bodenordnung oder Erschließung. Das Besondere Städtebaurecht umfasst u.a. Städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen, Stadtumbau,  Soziale Stadt und Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote. Die aktuelle Fassung des Baugesetzbuches finden Sie hier:

http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/staedtebaurecht/baugesetzbuch/

 

Baunutzungsverordnung

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine so genannte Ministerverordnung und enthält Abschnitte über:

  • die Art der baulichen Nutzung,
  • das Maß der baulichen Nutzung,
  • die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen sowie
  • Überleitungs- und Schlussvorschriften.

Die BauNVO konkretisiert die in den Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen) der Gemeinden möglichen Festsetzungen. Von hervorgehobener Bedeutung sind die Vorschriften über die verschiedenen Baugebiete (zum Beispiel Wohngebiete, Gewerbegebiete) und die in ihnen zulässigen baulichen Nutzungen.

Die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung ist hier zu finden:

http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/staedtebaurecht/baunutzungsverordnung/

 

Bauordnung (BauO NRW)

In der BauO NRW werden u.a. Regelungen zu zulässigen Grenzbebauungen und Abstandsflächen getroffen. Dort wird auch erklärt, was ein Vollgeschoss ist oder welches Verwaltungsverfahren für bestimmte Bauvorhaben anzuwenden ist.

Die aktuelle Fassung der Bauordnung NRW finden Sie hier:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106092333838