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Namenserteilung
- Der Elternteil, dem die elterliche Sorge allein zusteht, kann dem Kind den Namen des anderen Elternteils erteilen.
- Der Elternteil, dem die elterliche Sorge allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, oder sein Lebenspartner können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, ihren Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen erteilen.
Genauere Auskünfte erteilt Ihnen der Standesbeamte.