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Sicherung und Lenkung des Straßenverkehrs

  (Überwachung des ruhenden Verkehrs,Überwachung ruhender Verkehr)

Unter der  "Sicherung und Lenkung des Straßenverkehrs" werden sämtliche Maßnahmen verstanden, die den fließenden Verkehr störungsfrei und sicher ablaufen lassen und den ruhenden Verkehr (Parkplätze) effektiv gestalten.

 

Zu den Leistungen des Produktes gehören:  
· Verkehssicherung, -lenkung und -regelung
· Überwachung des ruhenden Verkehrs

Für den fließenden Verkehr sind wesentliche Wirkungsziele:
· Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere auf Schulwegen, weniger Unfälle, weniger schwere Folgen von Unfällen, weniger Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkte (Priorität 1)
· Zügiger, störungsfreier Verkehrsfluss, weniger Lärm und Abgase, hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität (Priorität 2)

Für den ruhenden Verkehr sind wesentliche Wirkungsziele
· geführenfreie Parkplätze für Kunden in der Innenstadt, Belegung zu Haupteinkaufszeiten bei maximal 95 Prozent
· Parksuchverkehr in der Innenstadt reduzieren
· keine Langzeitparker zu Geschäftszeiten auf öffentlichen Parkplätzen innerhalb der Verkehrsberuhigten Innenstadt
· Reduzierung von Ordnungswidrigkeiten durch Kontrollen, Hinweise, Verwarnungen, Bußgelder

Bitte beachten Sie

Sollten Sie eine "Knöllchen" von einer städtischen Überwachungskraft erhalten haben, bitten wir Sie die Überweisung unter Angabe des genannten Aktenzeichens entweder direkt zu zahlen oder auf die postalische Benachrichtigung zu warten. Der Betrag erhöht sich bis zur Benachrichtigung der Anhörung nicht. Erst nach circa vier Wochen geht das Verwarngeld in ein Bußgeld über. 

Die Höhe der Verwarnungsgelder für Verkehrsordnungswidrigkeitenrichtet sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. Dieser ist online einzusehen.