Sicherung und Lenkung des Straßenverkehrs |
(Überwachung des ruhenden Verkehrs,Überwachung ruhender Verkehr) |
Unter der "Sicherung und Lenkung des Straßenverkehrs" werden sämtliche Maßnahmen verstanden, die den fließenden Verkehr störungsfrei und sicher ablaufen lassen und den ruhenden Verkehr (Parkplätze) effektiv gestalten.
Zu den Leistungen des Produktes gehören:
· Verkehssicherung, -lenkung und -regelung
· Überwachung des ruhenden Verkehrs
Für den fließenden Verkehr sind wesentliche Wirkungsziele:
· Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere auf Schulwegen, weniger Unfälle, weniger schwere Folgen von Unfällen, weniger Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkte (Priorität 1)
· Zügiger, störungsfreier Verkehrsfluss, weniger Lärm und Abgase, hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität (Priorität 2)
Für den ruhenden Verkehr sind wesentliche Wirkungsziele
· geführenfreie Parkplätze für Kunden in der Innenstadt, Belegung zu Haupteinkaufszeiten bei maximal 95 Prozent
· Parksuchverkehr in der Innenstadt reduzieren
· keine Langzeitparker zu Geschäftszeiten auf öffentlichen Parkplätzen innerhalb der Verkehrsberuhigten Innenstadt
· Reduzierung von Ordnungswidrigkeiten durch Kontrollen, Hinweise, Verwarnungen, Bußgelder
Bitte beachten Sie:
Haben Sie von einer Überwachungskraft für den ruhenden Verkehr eine Verwarnung erhalten, so warten Sie die schriftliche Verwarnung ab. Überweisen Sie bitte das angebotene Verwarnungsgeld unter Angabe des aufgedruckten Kassenzeichens auf eines der angegebenen Konten der Stadtkasse Vreden ein.
Sofern Sie mit dem Verwarnungsgeld nicht einverstanden sind, reichen Sie bitte umgehend den beiliegenden Anhörungsbogen ausgefüllt an die Stadt Vreden zurück.
Höhe der Verwarnungsgelder
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sind mindestens die folgenden Verwarnungsgelder zu zahlen:
Parken ohne Parkscheibe | 10,-- Euro |
Parken länger als erlaubt | 10,- bis 30,- Euro |
Halten/Parken im Halteverbot bzw. eingeschränkten Halteverbot | 10,-- Euro |
Halten/Parken weniger als 5 m vor einer Kreuzung / Einmündung | 10,-- Euro |
Halten/Parken vor Grundstücksein-/ausfahrt | 10,-- Euro |
Parken auf schmaler Fahrbahn gegenüber Grundstücksein-/ausfahrt | 10,-- Euro |
Halten/Parken weniger als 15m vor Haltestellenschild | 10,-- Euro |
Halten/Parken innerhalb einer Grenzmarkierung | 15,-- Euro |
Parken unter Missachtung der Parkflächenmarkierung | 10,-- Euro |
Halten/Parken auf dem Gehweg | 20,-- Euro |
Halten/Parken an enger Stelle | 15,-- Euro |
Halten/Parken an unübersichtlicher Stelle | 15,-- Euro |
Halten/Parken im Bereich einer scharfen Kurve | 15,-- Euro |
Parken im Halteverbot bzw. eingeschränkten Halteverbot | 15,-- Euro |
Halten/Parken auf der linken Fahrbahnseite | 15,-- Euro |
Parken in Fahrtrichtung links | 15,-- Euro |
Parken auf Sperrfläche | 25,-- Euro |
Halten/ Parken vor / in Feuerwehrzufahrt | 35,-- Euro |
Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten Parkplätzen | 35,-- Euro |