Abfallgefäße |
(Müllgefäße,Mülltonnen) |
Antrag auf An-, Ab- und Ummeldung von Müllgefäßen, die An-, Ab- und Ummeldung von Müllgefäßen kann auch im Bürgerbüro erfolgen bzw. können Änderungswünsche auch telefonisch gemeldet werden. Die Tonnen werden in der Regel innerhalb von einer Woche geliefert bzw. ausgetauscht.
Mindestrestmüllvolumen:
1-2 Pers./Grundstück mind. 40-L.-RM-Tonne
3-5 Pers./Grundstück mind. 80-L.-RM-Tonne
6-8 Pers./Grundstück mind. 120-L.-RM-Tonne
8-16 Pers./Grundstück mind. 240-L.-RM-Tonne
Mindestrestmüllvolumen
Gem. § 11 Abs. 2 der Abfallentsorgungssatzung besteht die Verpflichtung, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen ein Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 7,5 Litern pro Person und Woche vorzuhalten. Daraus ergeben sich die abgedruckten Tonnengrößen, die mind. vorhanden sein müssen. Bei einem vierzehntägig anfallenden Restmüllvolumen von bis zu 40-L. pro Grundstück kann eine 80-L.-Restmülltonne mit rotem Deckel genutzt werden, die nur vierwöchentlich abgefahren wird.
Gebühren
Die Abfallbeseitigungsgebühren werden durch die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorung in der Stadt Vreden festgelegt. Die Satzung ist im Ortsrecht unter Finanzen veröffentlicht.