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Altbausanierungsberatung
Gefördert werden Beratungen für Gebäude, die im Gebiet der Stadt Vreden liegen und vor Februar 2002 errichtet worden sind. Über Höhe der Förderung, Eigenanteil, Anmeldeverfahren usw. informieren die Richtlinien über die Förderung von Altbausanierungsmaßnahmen und die zuständigen Sachbearbeiter/innen .
Der von den Hauseigentümern geleistete Eigenanteil wird erstattet, wenn sie Wärmedämmmaßnahmen durch einen Vredener Handwerksbetrieb ausführen lassen.
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