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Kindertagesbetreuung

  (Kindertageseinrichtungen)

„Tageseinrichtungen für Kinder sind Kindergärten, Horte und andere Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten , ........“

Die Angebote der Vredener Einrichtungen orientieren sich soweit als möglich am aktuellen Betreuungsbedarf.  Angeboten werden derzeit neben den Regelkindergartengruppen auch Tagesstättengruppen, Übermittagbetreuung, Integration von behinderten Kindern, Betreuung von unter 3-Jährigen.
In Vreden erfolgt die Kindertagesbetreuung in freier und kirchlicher Trägerschaft. Auf der Grundlage der bestehenden Beschlüsse und vertraglichen Vereinbarungen gewährt die Stadt Vreden den Trägern Zuschüsse zu den Trägeranteilen.

Informationen zu Tageseinrichtungen für Kinder auch auf der Internetseite des Kreises Borken

Der Sozialdienst katholischer Frauen ist im Auftrag des Kreises Borken in Vreden für die Beratung, Vermittlung und Begleitung von Kindertagespflegeverhältnisse zuständig. Weitere Informationen: www.skf-ahaus-vreden.de

In Vreden gibt es folgende Kindertageseinrichtungen

 

 

 


rechtliche Grundlagen

Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK)

 

Elternbeiträge: für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz wird durch den Kreis Borken als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ein öffentlich-rechtlicher Beitrag zum öffentlichen Finanzierungsanteil an den Jahresbetriebskosten erhoben.

Informationen zu Tageseinrichtungen für Kinder und auch zu den Elternbeiträgen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Kreises Borken unter Kreisverwaltung - Dienstleistungen und Aufgaben - Jugend und Familie