Sozialhilfe |
(Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII, 4. Kap,Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII, 3. Kap.) |
Dazu gehört die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Menschen mit zu geringem Einkommen dauerhaft unterstützt. Personen über 65 Jahre und voll Erwerbsgeminderte im Alter von 18 bis 65 Jahren ohne ausreichendes Einkommen können Leistungen bekommen.
Außerdem gehört die Hilfe zum Lebensunterhalt dazu. Zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes werden laufende und einmalige Geld- und Sachleistungen gewährt. Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt werden Hilfen zur Gesundheit und in anderen Lebenslagen geleistet.
Die Sozialhilfe umfasst außerdem Leistungen, die schwierige soziale oder gesundheitliche Lebenssituationen überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen sollen. Beispiele sind die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Hilfe zur Pflege.
Bitte beachten Sie:
Für die Antragstellung ist ein vorheriges ausführliches Beratungsgespräch unbedingt erforderlich. Bitte vereinbaren Sie mit den weiter unten aufgeführten Mitarbeitern ein Beratungsgespräch.