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Abmeldung des Wohnsitzes
Sie ziehen von Vreden in eine andere Stadt bzw. Gemeinde? Eine Abmeldung in der Fortzugsgemeinde ist nicht mehr erforderlich, es sei denn, Sie ziehen ins Ausland. Sie können sich direkt in Ihrer neuen Stadt oder Gemeinde anmelden. Von dort aus wird eine entsprechende Mitteilung an die Fortzugsgemeinde geschickt.
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Formulare
rechtliche Grundlagen
Bundesmeldegesetz
Meldegesetz NRW