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Ummeldung des Wohnsitzes
Sie ziehen innerhalb von Vreden um? Auch wenn Sie innerhalb Vredens umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro ummelden.
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
benötigte Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Fahrzeugschein, falls Sie innerhalb des Kreises Borken umziehen, da die Anschrift geändert werden muss (Gebühr: 10,70 €)
rechtliche Grundlagen
Bundesmeldegesetz
Meldegesetz NRW