Personalausweis |
(Pass,Ausweis) |
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- sonst 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss Deutscher sein.
Der Antragsteller muss in der Stadt gemeldet sein.
Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.
Bearbeitungsdauer:
Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 2 - 3 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss.
Der Personalausweis muss persönlich abgeholt werden.
In dringenden Fällen kann der Personalausweis von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden (schriftliche Vollmacht muss vorgelegt werden).
Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten.
Besonderheiten
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis: www.personalausweisportal.de
benötigte Unterlagen
- bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes, oder wenn sie gestohlen sind bzw. verloren wurden, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen
- ein biometrietaugliches Lichtbild aus neuerster Zeit. Im Bürgerbüro können mit der Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderreisepasses und vorläufiger Dokumente biometrische Passbilder gemacht werden.
- der alte Personalausweis oder Kinderausweis, auch wenn diese Dokumente abgelaufen sind
rechtliche Grundlagen
Paßgesetz
Personalausweisgesetz NRW
Gebühren
Ab 1. Januar 2021
Antragsteller ab 24 Jahren: | 37,00 Euro |
Antragsteller unter 24 Jahren: | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis: | 10,00 Euro |