Reisepass
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahre = 6 Jahre
- sonst 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss Deutscher sein.
Der Antragsteller muss in der Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Vor dem 18. Lebensjahr werden allerdings die Unterschriften der erziehungsberechtigten Elternteile benötigt.
Bearbeitungsdauer:
Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 4 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Wer dringend einen Reisepass benötigt, hat die Möglichkeit, einen Expressreisepass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer liegt hier bei 3 Werktagen.
Informationen zum Kinderreisepass gibt es hier.
benötigte Unterlagen
- ein biometrietaugliches Lichtbild aus neuerster Zeit (Lichtbilder für den Ausweis können kostenlos im Bürgerbüro aufgenommen werden, bei anderen Fotographen darauf hinweisen, dass das Lichtbild für einen Reisepass benötigt wird.)
- der alte Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis, auch wenn diese Dokumente abgelaufen sind
- bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes, oder wenn sie gestohlen sind bzw. verloren wurden, ist ein anders Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts-oder Heiratsurkunde mitzubringen
Formulare
rechtliche Grundlagen
Paßgesetz, Personalausweisgesetz NRW
Das Auswärtige Amt hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Fragen rund ums Thema Reisepass und Einreisebestimmungen zusammengestellt.
Gebühren
60,00 € für Personen über 24 Jahre
37,50 € für Personen bis 24 Jahre
91,00 € Expressreisepass für Personen über 24 Jahre
69,50 € Expressreisepass für Personen unter 24 Jahre