Kinderreisepass |
(Kinderausweis) |
Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) benötigen nur für Auslandsreisen einen Kinderreisepass. (Passpflicht laut Passgesetz / bislang Kinderausweis).Danach kann entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden.
Bitte fragen Sie bei der jeweiligen Botschaft oder dem Reiseveranstalter nach, welche Staaten einen Kinderreisepass und unter welchen Bedingungen anerkennen. Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.
Antragsberechtigte:
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung, der andere bei der Abholung unterschreibt.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Bei einer Erstausstellung (egal on Kinderreisepass / Perso / Reisepass) muss die Geburtsurkunde mitgebracht werden.
Das Foto kann im Bürgerbüro kostenfrei aufgenommen werdne (erst ab dem 1. Lebensjahr, da das Kind selbstständig und ruhig sitzen muss), falls ein Foto mitgebracht wird, muss es den biometrischen Bedingungen entsprechen.
Ab dem 10. Lebensjahr wird die Unterschrift der Kinder benötigt.
Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer:
Kinderreisepässe werden für 6 Jahre ausgestellt. Sie können nur bis zum zwölften Lebensjahr verlängert werden, danach kann ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden..
Eine Verlängerung der alten nicht maschinenlesbaren Dokumente ist nicht mehr möglich.
Bearbeitungsfrist:
Bei Abgabe der vollständigen Unterlagen wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.
benötigte Unterlagen
- Personalausweise der Eltern
- - ein biometrietaugliches Lichtbild (Wichtig: den Fotographen darauf hinweisen, dass das Lichtbild für einen Kinderreisepass benötigt wird, da das Lichtbild bestimmte Vorraussetzungen erfüllen muss)
rechtliche Grundlagen
Paßgesetz
Personalausweisgesetz NRW
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministerium.
Das Auswärtige Amt hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Fragen rund ums Thema Reisepass und Einreisebestimmungen zusammengestellt.
Gebühren
6,00 € (Verlängerung)