Einzelhandelskonzept, Fortschreibung 2020
Das Einzelhandelskonzept (EHK) aus dem Jahr 2007 ist durch die CIMA- Beratung + Management GmbH Köln fortgeschrieben und im Oktober 2020 vom Rat der Stadt Vreden beschlossen worden.
Zentrales Ziel, welches mit einem Einzelhandelskonzept verfolgt wird, ist der Schutz und die Stärkung der Innenstadt sowie die Sicherung der dezentralen Nahversorgungsstruktur von Vreden. Die gesamtstädtische Steuerung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben auf geeignete Standorte steht hierbei im Vordergrund. Wesentliche Inhalte des Einzelhandelskonzepts sind:
- Wandel und Trends im Einzelhandel
- Analyse Angebots- und Nachfragesituation in Vreden
- Zentren- und Standortkonzept
- Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereich Hauptzentrum
- Nahversorgungskonzept
- Vreden Sortimentsliste
- Handlungsempfehlungen
Als ein von Rat beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ist das Einzelhandelskonzept Grundlage für die Bauleitplanung. Die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, die im Einzelhandelskonzept festgelegt werden, sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 6 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Auch auf den unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) wirkt sich das Einzelhandelskonzept aus, denn gemäß § 34 Abs. 3 BauGB dürfen von Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein
CIMA-Einzelhandelskonzept Vreden (als PDF-Datei)