Direktsuche in Vreden A-Z


Fischereischein

  (Angelschein)
Ein gültiger Fischereischein ist für das Angeln und Fischen erforderlich.

Der Fischereischein wird beim Bürgerbüro erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen.

Die Gültigkeit/Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in NRW unverändert weiter.

Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in NRW

Folgende Fischereischeine berechtigen zum Angeln an zugelassenen Gewässern:   
 
Jugendfischereischein:
Der Jugendfischereischein (rosa Angelschein) wird für Jugendliche im Alter von 10-16 Jahren ausgestellt. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!
Der Fischereischein wird bis zum Ende eines Kalenderjahres ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich.


Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein:
Antragsteller ab 14 Jahren können einen Fischereischein beantragen. Der Jahresfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt.
Der Fünfjahresfischereischein wird zusätzlich für die folgenden 4 Kalenderjahre ausgestellt. Eine Verlängerung des Fünfjahresfischereischeines ist möglich.
Voraussetzung ist eine erfolgreich abgelegte  Fischerprüfung. Mehr Info`s zur Fischerprüfung auf der Seite des Kreises Borken.
 
 
Neben dem Fischereischein muß derjenige, der nicht selbst Fischereiberechtigter ist und angeln möchte, einen Erlaubnisschein bei sich führen. Diese Erlaubnisscheine werden von den hiesigen Angelsportvereinen ausgestellt und setzen in der Regel die Mitgliedschaft in einem Angelsportverein voraus. 


Gebühren

16,-- € Fischereischein für 1 Jahr
48,-- € Fischereischein für 5 Jahre
  8,-- € Fischereischein für Jugendliche