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Führerschein

Für Führerscheine im Allgemeinen ist der Kreis Borken zuständig. Folgende Anliegen werden aber auch im Bürgerbüro der Stadt Vreden bearbeitet:

 

Umtausch von Führerscheinen

Im Bürgerbüro kann die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins beantragt werden. Die/der Antragsteller/in muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen, um die Unterschrift zu leisten.  Der neue Führerschein wird in der Regel innerhalb  von 4 Wochen nach Hause geschickt.   

Zurzeit ist der neue Führerschein noch keine Pflicht. Die Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen. Kartenführerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt werden, sind auf 15 Jahre befristet. Der Fachbereich Verkehr des Kreises Borken empfiehlt jedoch (speziell bei Auslandsaufenthalten) den EU-Kartenführerschein zu beantragen, um unnötigen Ärger zu ersparen.
 

Inhaber eines Papierführerscheins mit der Fahrerlaubnisklasse 2 müssen diesen rechtzeitig vor Vollendung des 50. Lebensjahres verlängern lassen, da ansonsten die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres erlischt.

Sollte die Klasse 2 vor Vollendung des 50. Lebensjahres nicht verlängert worden sein, reduziert sich Ihre Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse 3.

Klasse 3 = Klasse C1 (7,5 t Zugfahrzeug) und C1E (4,5 t Anhänger/Sattelanhänger)

Klasse 2 = Klasse C und CE (sog. 40-Tonner)

Bei der Fahrerlaubnisklasse 3 gibt es noch eine Besonderheit: die sog. Beschränkte Klasse CE oder auch CE79

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres oder mit Verlängerung der Klasse 3 dürfen Fahrerlaubnisinhaber zusätzlich zum Zugfahrzeug der Klasse C1 (7,5 t) einen 11,25 t einachsigen Anhänger ziehen (Schlüsselzahl 79(C1E>12000kg,<=3).


benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • biometrisches Passfoto
  • bisherigen Führerschein
  • Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE (Altklasse 2) und CE79: Bescheinigung über die ärztliche und augenärztliche Untersuchung

Gebühren

25,30 € Umtausch in den EU-Kartenführerscheinen
35,60 € Führerscheinumtausch (LKW-Führerschein) mit ärztlicher Bescheinigung
  5,10 € Bestätigung der Meldedaten für den Führerscheinantrag  (z.B. bei Neuerteilung oder Wiedererteilung des Führerscheines)