Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen
Sie können Fahrzeuge mit BOR-Kennzeichen oder auch aus anderen Zulassungsbezirken beim Bürgerbüro abmelden.
benötigte Unterlagen
- Kennzeichen
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1
Gebühren
7,50 € Abmeldung eines Fahrzeugs