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Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen

Kraftfahrzeuge können im Bürgerbüro abgemeldet werden.


Sie können Fahrzeuge mit BOR-Kennzeichen oder auch aus anderen Zulassungsbezirken beim Bürgerbüro abmelden.


benötigte Unterlagen

  • Kennzeichen
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1

Gebühren

 7,50 € Abmeldung eines Fahrzeugs