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Schöffen

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt mit Verantwortung.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt mit Verantwortung. Schöffen kommen im Strafverfahren bei den Schöffengerichten der Amtsgerichte sowie den Strafkammern der Landgerichte zum Einsatz. Jeder Deutsche, der die Voraussetzungen erfüllt, ist verpflichtet, das Amt als allgemeine staatsbürgerliche Pflicht zu übernehmen. Schöffen sollen mindestens 25 Jahre alt und dürfen nicht älter als 70 Jahre alt sein, sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seit mindestens einem Jahr im Gerichtsbezirk gemeldet sein, weder vorbestraft noch entmündigt sein und beruflich nicht mit der Justiz verbunden sein.. Die Schöffen üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter aus. Eine Schöffenwahlperiode dauert 5 Jahre. Die Vorschlagsliste für das Schöffenamt wird von den Gemeinden erstellt,
Vor der nächsten Schöffenwahl wird durch eine Pressemitteilung darauf aufmerksam gemacht.


rechtliche Grundlagen

Mehr Informationen auf der Seite des Justizministeriums