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Wahlen

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt oder der Rechtsprechung ausgeübt“ (Art. 20 Abs. des Grundgesetzes).

In Abständen von grundsätzlich. 4 Jahren (Bundestagswahl) bzw. 5 Jahren (Kommunal-, Landtags- und Europawahl) sind die Wahlen von der Fachabteilung vorzubereiten und durchzuführen.

Zahlreiche und vielfältige Aufgaben gehören dazu, wie z.B. die Einteilung der Wahlbezirke, die Berufung der Wahlhelfer, die Unterrichtung der Wählerinnen und Wähler und die Ausgabe der Briefwahlunterlagen. Die entsprechenden Gesetze und Wahlordnungen regeln die Einzelheiten, z.B. das Wahlalter, die Terminplanung, den Druck der Stimmzettel.

Vor den Wahlen können Sie sich auf der Seite „Wahlen“ über Wahlbezirkseinteilungen, Wahllokale, Wahlvoraussetzungen und vieles mehr informieren. Am Wahlabend werden die vorläufigen Wahlergebnisse der Wahl-/Stimmbezirke der Stadt Vreden veröffentlicht und die entsprechenden Seiten der Landes- und Bundesregierung verlinkt.


rechtliche Grundlagen

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Europawahlgesetz (EuWG), Europawahlordnung (EuWO), Bundeswahlgesetz (BWG), Bundeswahlordnung (BWO), Landeswahlgesetz (LWahlG), Landeswahlordnung (LWahlO), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kommunalwahlgesetz (KWahlG), Kommunalwahlordnung (KWahlO), Landesbeamtengesetz (LBG), Parteiengesetz,  Verfassund für das Land Nordrhein-Westfalen (Verf NRW), u.a.