Gewerbezentralregister |
(Auskunft aus dem Gewerbezentralregister) |
Ab 01. September 2014
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue
elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.
Informationen hierzu im Flyer des Bundesamtes für Justiz: Flyer
Das Online-Portal ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:
www.bundesjustizamt.de
Das Bundeszentralregister beinhaltet Eintragungen über Verwaltungsentscheidungen, Verzichte, Bußgeldentscheidungen und strafgerichtliche Verurteilungen
Betroffener Personenkreis sind natürliche Personen, juristische Personen.
a) Auskunft über natürliche Personen:
Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.
b) Auskunft über Firmen
Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma. Die Anträge sind bei der Meldebehörde zu stellen, die sie mit den Daten des Melderegisters über die Betroffenen automatisiert erstellt.
Personen, die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar an folgende Adresse senden:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
-Dienststelle Bundeszentralregister-
10900 Berlin
Mehr Informationen auf der Seite Bundeszentralregister
benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis / ausländisches Ausweisdokument)
rechtliche Grundlagen
Informationen auf der Seite Bundeszentralregister