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Gewerbean-, -um- und -abmeldungen

Wer den selbständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen. Das gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.

Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen oder den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern, müssen Sie dieses der Gewerbemeldestelle anzeigen, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgaben und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.  

Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei der
-  Handwerkskammer
oder
-  Industrie- und Handelskammer.

Mehr Informationen zum Thema Gewerbeanmeldung bietet Ihnen Go!Gründungsnetzwerk NRW, eine Gemeinschaftsaktion von Land und Wirtschaft.
Sie finden auf dieser Seite  u.a. Informationen zu den Themen:
Was ist ein Gewerbe?
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wo melde ich ein Gewerbe an?
Welche Tätigkeiten sind nicht als Gewerbe anzumelden (Freie Berufe / Urproduktion)?
.................

Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.


benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggfls. Erlaubnis bzw. die Handwerkskarte (für Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten und Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller) oder ein Handwerk betreiben wollen)
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei Ausländern)
  • Ggfls. Gesellschaftsvertrag


rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung, § 14

Gebühren

Gewerbeanmeldungen:  26,00 €

Gewerbeummeldungen:  26,00 €

Gewerbeabmeldungen: gebührenfrei