Pflanzenüberwuchs auf öffentlichen Flächen

Grünabfälle können über den Biomüll entsorgt werden, größere Mengen am Wertstoffhof
Gerade in diesem Jahr konnten sich die Pflanzen aufgrund der wechselhaften Witterungen prächtig entwickeln – dieses hatte Wachstumsschübe und Überwuchs auf andere Flächen zur Folge.
Überwuchs bedeutet Überwucherung durch Hecken, Bäume oder andere Pflanzen über die Grundstücksgrenzen hinaus. Dieser ist gefährlich, wenn beispielsweise Fuß- und Radwegen der Platz genommen wird. Dieses kann durch einen Busch geschehen, der sich über oder durch den Zaun hinaus ausbreitet auf die öffentliche Fläche und diese verschmälert; es können aber auch überhängende Äste und Zweige sein, die die Fahrt auf einem Radweg massiv beeinträchtigen. Ein plötzliches Ausscheren aufgrund dieser Hindernisse auf Straße oder Fahrbahn kann gefährlich sein, vor allem wenn alte Menschen mit Rollator, Menschen mit Behinderung, Eltern mit Kinderwagen oder kleinen Kindern unterwegs sind. Auch kann dieses in der Folge für den motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn eine Gefahrensituation bedeuten. Daher sollte Überwuchs regelmäßig zurückgeschnitten werden, um derartige Situationen zu vermeiden.
Besonders zu beachten ist dabei auch das sogenannte "Lichtraumprofil". Damit wird der Abstand zwischen Boden und Ästen oder Ähnlichem bezeichnet. Diese lichte Höhe muss im Geh- und Radwegebereich 2,50 Meter und im Fahrbahnbereich sogar 4 Meter betragen. Werden diese Regelabstände unterschritten, muss die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks das überhängende Grün unverzüglich zurückschneiden. Im Übrigen gilt die Grundstücksgrenze als Maßstab – überragendes Grün ist situativ zurückzuschneiden.
Bei einem Rückschnitt bitte beachten: In der Zeit vom 01. März bis 30. September dürfen Hecken und Gebüsche nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden. Erlaubt sind aber Maßnahmen die der Pflege dienen, wie beispielsweise die Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte. Die Schnittmaßnahmen sollten im Frühjahr erst dann durchgeführt werden, wenn Jungvögel ihre Nester in der Hecke verlassen haben.
Die Grünabfälle können einfach über den Biomüll entsorgt werden. Sollten sich größere Mengen ansammeln, können Privatpersonen dieses kostenfrei am Wertstoffhof der Stadt Vreden entsorgen. Die kostenfreie Annahme der Abfälle bezieht sich ausschließlich auf die Anlieferung von Abfällen aus dem Gebiet der Stadt Vreden.
Der Wertstoff in Vreden-Ellewick ist an folgenden Tagen geöffnet:
Mittwoch        13:00 – 18:00 Uhr
Freitag           13:00 – 18:00 Uhr
Samstag        08:00 – 13:00 Uhr