Mögliche Bebauung des Bremer Platzes
Kriterien für die Vergabe des Grundstücks festgelegt
Der Rat der Stadt Vreden hat sich erneut mit den Bedingungen für die Vergabe der Investorenfläche am Bremer Platz beschäftigt. Seit vielen Jahren ist die Bebauung des Bremer Platzes Thema in Vreden. Dazu gab es zahlreiche Diskussionen, Verfahren und Beschlüsse. Aus verschiedenen Gründen konnte für die Fläche noch nicht bebaut werden. Daher hat der Rat in der Sitzung am 31. August einstimmig beschlossen, die in 2020 entschiedenen Vergabebedingungen dahingehend zu ändern, dass sie nicht mehr als Bedingungen, sondern nur noch als Kriterien für die Bewertung anzuwenden sind.
Für das Angebot zum Kauf zur Bebauung des Bremer Platzes gelten nun folgende Kriterien, die nicht alle gleichzeitig zwingend erfüllt sein müssen:
Das Grundstück wird entsprechend des gültigen Bodenrichtwert zum Verkauf angeboten.
Das Grundstück ist von Lasten aus Leitungsrechten und Erschließungsmaßnahmen befreit.
Dem Käufer wird auferlegt, die erforderlichen Parkplätze auf dem Grundstück selbst auszuweisen.
Dem Käufer wird auferlegt, im Erdgeschoss Raum für Einzelhandel einzurichten
Die Erfüllung dieser Kriterien wird bei einer möglichen Entscheidung für eine Vergabe berücksichtigt und gewichtet.
Interessenten können bis zum 24. November die entsprechenden Unterlagen bei der Stadt Vreden einreichen. Für Fragen und weitere Informationen ist die Fachabteilung Bauverwaltung und Liegenschaften zuständig, insbesondere Fachabteilungsleiter Christian Micheel, Tel. 303-230, E-Mail: christian.micheel@vreden.de.
Der Rat der Stadt Vreden hat sich erneut mit den Bedingungen für die Vergabe der Investorenfläche am Bremer Platz beschäftigt. Seit vielen Jahren ist die Bebauung des Bremer Platzes Thema in Vreden. Dazu gab es zahlreiche Diskussionen, Verfahren und Beschlüsse. Aus verschiedenen Gründen konnte für die Fläche noch nicht bebaut werden. Daher hat der Rat in der Sitzung am 31. August einstimmig beschlossen, die in 2020 entschiedenen Vergabebedingungen dahingehend zu ändern, dass sie nicht mehr als Bedingungen, sondern nur noch als Kriterien für die Bewertung anzuwenden sind.
Für das Angebot zum Kauf zur Bebauung des Bremer Platzes gelten nun folgende Kriterien, die nicht alle gleichzeitig zwingend erfüllt sein müssen:
Das Grundstück wird entsprechend des gültigen Bodenrichtwert zum Verkauf angeboten.
Das Grundstück ist von Lasten aus Leitungsrechten und Erschließungsmaßnahmen befreit.
Dem Käufer wird auferlegt, die erforderlichen Parkplätze auf dem Grundstück selbst auszuweisen.
Dem Käufer wird auferlegt, im Erdgeschoss Raum für Einzelhandel einzurichten
Die Erfüllung dieser Kriterien wird bei einer möglichen Entscheidung für eine Vergabe berücksichtigt und gewichtet.
Interessenten können bis zum 24. November die entsprechenden Unterlagen bei der Stadt Vreden einreichen. Für Fragen und weitere Informationen ist die Fachabteilung Bauverwaltung und Liegenschaften zuständig, insbesondere Fachabteilungsleiter Christian Micheel, Tel. 303-230, E-Mail: christian.micheel@vreden.de.