Hundehaltung
Die Stadt Vreden hat im Stadtgebiet zwei Hundeauslaufflächen eingerichtet, die den Hunden zum Laufen und Toben ohne Leine zur Verfügung stehen. In diesen Bereichen wurden zusätzlich Bänke und Mülleimer aufgestellt. Auf die „Hundeklos“ wurde absichtlich verzichtet. Stattdessen sind beim Bürgerbüro kostenlos „Gassi-Beutel“ erhältlich, die jede Hundehalterin und jeder Hundehalter mit sich führen sollte.
Es handelt sich konkret um eine an der Berkel gelegene Fläche südlich des Friedhofes an der Zwillbrocker Straße sowie eine weiteren Fläche im rückwärtigen Bereich des Berkelsees.
Die speziellen Areale sind durch Vegetation begrenzt und durch entsprechende Schilder ausgewiesen.
Der sonst im Stadtgebiet bestehende Leinenzwang für Hunde ist innerhalb dieser Flächen aufgehoben, soweit landesrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen (z.B. Leinen- und Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde).
Die „Tummelplätze für Hunde“ sollen den unterschiedlichen Interessen der Hundehalter sowie Spaziergängern etc. Rechnung tragen. Immer mehr unangeleinte Hunde in Parkanlagen sowie in innerörtlichen Stadtlagen haben zu immer häufigeren Beschwerden bei der Stadt Vreden geführt.
Vorteile bieten die Hundeauslaufflächen für alle Beteiligten. Hundehalter können ihre geliebten Vierbeiner dort frei laufen lassen und die anderen Besucher können den übrigen Teil der Grünanlage ungestört für Freizeit und Erholung nutzen.
Die Nutzung der Hundeauslaufflächen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme für ein verträgliches Miteinander von Radfahrern, Joggern und Spaziergängern mit und ohne Hund.
Da die speziell ausgewiesenen Hundeauslaufflächen nicht durch Zäune abgegrenzt sind, weist die Stadt auf die nach wie vor bestehende Verantwortlichkeit des Hundehalters hin. Er muss sicherstellen, dass auch durch die unangeleinte Hundehaltung keine Dritten gefährdet oder belästigt werden.
Insbesondere eine Haftung von Sach- und Personenschäden wird durch die ausgewiesenen Hundeauslaufflächen nicht ausgeschlossen.
Mit der Ausweisung von Hundeauslaufflächen wird die Stadt Vreden jedoch auch die Anleinverpflichtung in allen anderen Bereichen Vredens sowie die Verantwortlichkeit des Hundehalters für Verschmutzungen seines Hundes verstärkt kontrollieren.
Wer sich rücksichtslos benimmt und sich nicht an die Regeln hält begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Rücksichtnahme gegenüber Mitmenschen führt zu mehr Toleranz auf allen Seiten – bedeutet also mehr Spaß für alle Besucher der Grünanlagen.
In allen öffentlichen Parkanlagen sowie im Bereich von Innenstadtlagen müssen die Hunde angeleint mitgeführt werden. In Bereichen, in denen für den Hundehalter unklar ist, ob eine Anleinverpflichtung besteht, wird gesondert durch Schilder auf die Anleinverpflichtung hingewiesen (z.B. Berkelsee, Randbereiche städtischer Parkanlagen). Auf Spielplätzen, Rasenflächen oder in Vorgärten allerdings haben Hunde gar nichts zu suchen.
Zur Sache – „Hundekot“
Neben dem Bewegungsdrang haben Hunde auch ein anderes Bedürfnis. Das Ergebnis sehen wir auf den Gehwegen, in den Grünanlagen sowie verstärkt entlang der sog. „roten Wege“: Hundekot. Der darf dort aber nicht liegen bleiben. Hundehalter sind verpflichtet, den Hundekot zu entfernen. Mit dem Angebot, kostenlos „Gassi-Beutel“ im Bürgerbüro zu beziehen, sollen Hundebesitzer zusätzlich motiviert werden, dieser Pflicht nachzukommen. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Zur Sache – „Anleinpflicht“
Jeder freut sich, wenn er seinen Hund freudig herumtollen sieht. Aber nicht alle Menschen fühlen sich in der Gegenwart frei herumlaufender Vierbeiner wohl. Daher gilt in Bereichen mit Publikumsverkehr eine Anleinpflicht für alle Hunde. Dies sind insbesondere die Innenstadt, Straßen und Plätze sowie der Allgemeinheit zugängliche Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätze. Im Außenbereich Vredens gilt zwar grundsätzlich keine Anleinpflicht. Aber auch hier ist wichtig, dass der Hund den Anweisungen seines Herrchens oder Frauchens unbedingt folgt. Ein Herumstreuen der Hunde ohne Einflussmöglichkeit des Hundehalters ist auch im Außenbereich nicht erlaubt.