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Wohnungsaufsicht
"Wohnungsaufsichtsgesetz als wirksames Instrument um gegen verwahrloste Wohnungen und schwarze Schafe unter den Vermietern vorzugehen" Auszug aus den Pressemitteilungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2015
Das Wohnungsaufsichtsgesetz verfolgt mehrere Ziele: Vorrangig ist es, Menschen in prekären Wohnsituationen zu helfen. Hierzu wurden Mindestanforderungen und Mindestgrößen für Wohnraum definiert, um beispielsweise gegen Überbelegungen vorgehen zu können. Außerdem ist in dem Gesetz klar festgeschrieben, dass Wohnraum unter anderem hell, trocken und beheizbar sein und über funktionsfähige sanitäre Anlagen verfügen muss.
rechtliche Grundlagen
Wonungsaufsichtsgesetz (Link zu "recht.nrw.de")