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Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann

  (Gleichstellung)
Art 3 Abs. 2 des Grundgesetzes: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hin.“

Als eine der ersten Städte im Kreis Borken stellte die Stadt Vreden im Jahr 1990 eine Gleichstellungsbeauftragte ein. Das Gleichstellungsbüro hat das Ziel, den gesetzlichen Auftrag der Gleichstellung von Frau und Mann in die Praxis umzusetzen und sich für die tatsächliche Chancengleichheit in allen Bereichen des familiären, beruflichen und gesellschaftlichen Lebens einzusetzen.

Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet sowohl für die Kolleginnen und Kollegen in der Stadtverwaltung als auch für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Vreden

Zu ihren Aufgaben gehört:

  • Beratung von Mädchen und Frauen und Vermittlung von Kontakten zu geeigneten Beratungseinrichtungen, Ämtern und Behörden.
  • Information über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Chancen von Frauen in Beruf und Gesellschaft.
  • Unerstützung von Frauengruppen und –initiativen in Vreden.
  • Vernetzung der Anliegen von Frauen in Zusammenarbeit mit Organisationen, Verbänden und Institutionen.
  • Initiierung von Projekten und Mitarbeit bei Maßnahmen, die zur Verbesserung  der Lebenssituation von Mädchen und Frauen beitragen.
  • Öffentlichkeitsarbeit für den Bereich der Gleichstellungsarbeit.
  • Mitwirkung bei sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen der Verwaltung, die Belange der Frauen berühren.
  • Beratung in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten für Bedienstete der Stadtverwaltung.

 


rechtliche Grundlagen

Landesgleichstellungsgesetz NW,

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen,

Gleichstellungsplan 5. Fortschreibung 2018-2022