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Fundsachen

Wer eine Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Bürgerbüro anzuzeigen.

Im Bürgerbüro werden Fundsachen entgegen genommen und Fundanzeigen aufgenommen.
Der Fundgegenstand kann beim Finder oder im Bürgerbüro aufbewahrt werden.

Sofern der Wert der Fundsache geringer als 10,00 EURO ist, bedarf es keiner Fundanzeige. Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Sollte sich  in dieser Zeit kein Verlierer melden, so geht der Fund automatisch in den Besitz des Finders über.
 

Haben Sie etwas verloren? Mit dem Online-Fundbüro können Sie nachsehen, welche Gegenstände in den letzten 14 Tagen, dem letzten Monat, den letzten drei oder sechs Monaten als gefunden gemeldet wurden. 

Sie werden weitergeleitet zu www.fundbürodeutschland.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro: 02564/3030.