Fundsachen
Im Bürgerbüro werden Fundsachen entgegen genommen und Fundanzeigen aufgenommen.
Der Fundgegenstand kann beim Finder oder im Bürgerbüro aufbewahrt werden.
Sofern der Wert der Fundsache geringer als 10,00 EURO ist, bedarf es keiner Fundanzeige. Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Sollte sich in dieser Zeit kein Verlierer melden, so geht der Fund automatisch in den Besitz des Finders über.