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Beglaubigungen

Beglaubigungen von Kopien und Abschriften erhalten Sie im Bürgerbüro.

Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen.  Darüber hinaus dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Geburts- und Eheurkunden dürfen nur von der ausstellenden Behörde beglaubigt werden.


benötigte Unterlagen

  • Falls die Kopien selbst gemacht wurden, müssen die Originale vorgelegt werden

Gebühren

Beglaubigungen
Beglaubigungen von Zeugnisabschriften oder - ablichtungen für Bewerbungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz sind gebührenfrei.

2,50 € (Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen)

4,20 € je Seite (Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen und Plänen)

Kopien
0,70 € (Fotokopien A4 bis 10 Seiten)
0,40 € (Fotokopien A4 ab 10 Seiten)
0,90 € (Fotokopien A3)