Weihnachtsbeihilfe für Kinder mit Behinderungen

Anträge sind im Rathaus erhältlich.
Auch in diesem Jahr wird die Stadt Vreden im Rahmen der freiwilligen Leistungen des Vredener Familienpasses eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder mit Behinderungen auszahlen.
Die Weihnachtsbeihilfe ist eine freiwillige Beihilfe der Stadt Vreden im Rahmen des Vredener Familienpasses. Vorrausetzung für die Gewährung der Beihilfe ist wie bisher ein Grad der Behinderung von mindestens 80 %. Die Beihilfe wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.
Erziehungsberechtigte, die noch nicht von der Stadt Vreden angeschrieben worden sind, können Anträge und Auskünfte bei Jutta Resing erhalten: Zi.-Nr. 51, Tel: 303-138, jutta.resing@vreden.de, Resing montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 14.30 bis 18.00 Uhr. Die Anträge müssen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises bis zum 08. Dezember 2023 bei der Stadtverwaltung, z.Hd. Jutta Resing, eingehen.