Untersuchungsberechtigungsschein
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Besondere Voraussetzungen:
Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Vreden
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
rechtliche Grundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz