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Beurkundung von Geburten

  (Geburtsurkunde)
Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.

Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Bei Geburten in Krankenhäusern ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet. Dabei genügt eine schriftliche Anzeige in amtlicher Form.

Wenn Sie verheiratet sind, legen Sie zur Beurkundung der Geburt bitte das Familienstammbuch vor.

In allen anderen Fällen erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Standesbeamten, welche Unterlagen zur Beurkundung beigebracht werden müssen.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie Geburtsbescheinigungen zur Vorlage bei der Beantragung von Erziehungsgeld, Kindergeld, für die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse) und für religiöse Zwecke.