Vollstreckung
Besonderheiten
z. B. Pfändung von Forderungen und Sachen sowie Verwertung von Pfandgegenständen durch öffentliche Versteigerung; Annahme und Verwertung von Sicherheiten; Einleitung und Vollziehung von Arresten; Einleitung der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners; Vollstreckungsschutzangelegenheiten; Amtshilfeersuchen an andere Vollstreckungsbehörden; Rechtsstreitigkeiten. Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Zwangsvollstreckungs-, Zwangsverwaltungs-, Zwangsversteigerungs-, Vergleichs- und Konkursverfahren sowie Zwangshypotheken und Vermögensauskunft in den Fällen, in denen die Gemeinde selbst Vollstreckungsgläubigerin ist oder in denen ein Dritter die Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Schuldners der Gemeinde betreibt.
rechtliche Grundlagen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Abgabenordnung
ZPO - Zivilprozessordnung
GemHVO