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Versicherungsangelegenheiten

Die Stadt Vreden ist gegebenenfalls zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn sie die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt hat oder sie bzw. ihre Beschäftigten fremdes Eigentum oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt haben.
Bei einem evt. Schadensersatzanspruch nehmen Sie bitte Kontakt mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in auf. Folgende Angaben sind erforderlich: Schadenstag, Schadensort, Ursache und Schadensumfang.
Außerdem sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.

benötigte Unterlagen

  • Eventuell bereits vorhandene Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge etc..