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Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Laufende und einmalige Geld- und Sachleistungen nach dem SGB XII zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfen zur Gesundheit und in anderen Lebenslagen

Trägerunabhängige Pflegeberatung

Besonderheiten

Beratung und Auskunftserteilung, Entscheidung über lfd. Leistungen zum Lebensunterhalt, Entscheidung über einmalige Beihilfen, Sicherstellung der Krankenversicherung, Bestattungskosten, Vernetzung mit anderen Hilfen (Schuldnerberatung, Erziehungshilfen, Jugendamt, Suchtberatung etc. Arbeitskreise allein Erziehende, Familie und Beruf), Realisierung vorrangiger Ansprüche (UVG; Unterhalt, ALG, Renten, Kindergeld privatrechtliche Ansprüche, etc.), Rückforderung überzahlter oder zu unrecht gewährter Hilfen, Widerspruchsverfahren, Abrechnung mit anderen Leistungsträgern, Statistik, Unterstützung bei Beantragung von Hilfen in Einrichtungen

rechtliche Grundlagen

SGB XII u. Durchführungsverordnungen, Richtlinien und Empfehlungen des örtlichen und überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, SGB I, III,V, X, Delegationssatzung über die Durchführung des SGB XII im Kreis Borken, Auszüge BGB Hilfen zur Gesundheit und in anderen Lebenslagen