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Leistungen nach dem AsylBLG, Flüchtlingsaufnahmegesetz und Landesaufnahmegesetz

Bereitstellen von Sach-, Geld- und sonstigen Leistungen an Asylbewerber und sonstigen Flüchtlingen

Betreuung

Geld- u. Sachleistungen

Versorgung mit Wohnraum

Übergangsheime

Bereitstellung Räumlichkeiten

Besonderheiten

Sicherung des Lebensunterhalts für Asylbewerber und de-facto- Kontingentflüchtlinge, Bürgerkriegsflüchtlinge, Versorgung mit notwendigem Wohnraum, Einrichtung und Unterhaltung der städt. Unterkünfte, Gewährung von Krankenhilfe, Abrechnung Krankenscheine und Rezepte, Vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt, Betreuung der ausländischen Flüchtlinge, Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, Vermittlung zu begleitenden Hilfen, Mitwirkung und Förderung ehrenamtlicher Initiativen (z.B. Arbeitskreis Migrantinnen, Unterstützung bei der freiwilligen Ausreise, Realisierung vorrangiger Ansprüche, Statistik), Unterbringung der Spätaussiedler in Übergangsheimen

rechtliche Grundlagen

AsylblG/AG AsylblG,SGB XII, Richtlinien und Empfehlungen des örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgers, Durchführungserlasse und Hinweise des Innenministeriums Flüchtlingsaufnahmegesetz, Landesaufnahmegesetz