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Leistungen nach dem AsylBLG, Flüchtlingsaufnahmegesetz und Landesaufnahmegesetz
Besonderheiten
Sicherung des Lebensunterhalts für Asylbewerber und de-facto- Kontingentflüchtlinge, Bürgerkriegsflüchtlinge, Versorgung mit notwendigem Wohnraum, Einrichtung und Unterhaltung der städt. Unterkünfte, Gewährung von Krankenhilfe, Abrechnung Krankenscheine und Rezepte, Vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt, Betreuung der ausländischen Flüchtlinge, Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, Vermittlung zu begleitenden Hilfen, Mitwirkung und Förderung ehrenamtlicher Initiativen (z.B. Arbeitskreis Migrantinnen, Unterstützung bei der freiwilligen Ausreise, Realisierung vorrangiger Ansprüche, Statistik), Unterbringung der Spätaussiedler in Übergangsheimen
rechtliche Grundlagen
AsylblG/AG AsylblG,SGB XII, Richtlinien und Empfehlungen des örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgers, Durchführungserlasse und Hinweise des Innenministeriums Flüchtlingsaufnahmegesetz, Landesaufnahmegesetz