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Sportanlagen

  (Sportplätze,Fußballplätze)
Die Stadt Vreden stellt im Rahmen der Sportförderung die städt. Sportanlagen zur Verfügung und unterstützt die Vereine bei der Pflege und Unterhaltung der Außensportanlagen
  • Die Stadt Vreden stellt die städtischen Sporthallen gegen eine Gebühr von 1 € je Zeitstunde pro Woche zur Verfügung. Die Gebühr wird mit der Sportförderung verrechnet. Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung ist die Gebühr solange zu zahlen, bis der Verein die Hallenzeit abgibt und die Fachabtl. Sport die Hallenzeit neu vergeben kann. Bei zeitweiser Überlassung von Hallenzeiten an andere Vereine bleibt der „Hallenzeitbesitzer“ zahlungspflichtig und nicht der Verein, der die Halle zeitweise überlassen bekommt.
    Das Hallenbad gilt auch als Sporthalle. Das Eintrittsgeld für das Frei- und Hallenbad für die TV-Schwimmer, die Kanuten, die DLRG und den Behindertensport wird von der Stadt Vreden auch künftig übernommen...
  • Die Benutzung der Sportstätten durch Schulen hat Vorrang, wobei die Interessen der jeweiligen Sportvereine soweit wie möglich berücksichtigt werden.
  • Die Erteilung der Genehmigungen auf Benutzung der städtischen Sportstätten erfolgt durch die Stadt Vreden.
  • Für die Vergabe der Turnhallen, Gymnastik- und Sporthallen gilt die Reihenfolge:
    - Schulsport
    - Turn- und Sportvereine die dem Landessportbund angehören
       (Bei Nutzungskonflikten zwischen Sportvereinen in Sporthallen haben
        Pflichtspiele und Sichtungswettbewerbe Vorrang vor Hallenturnieren.)
    - Weiterbildungseinrichtungen (VHS, freie Träger)
    - Jugendgruppen
    - Betriebssportgruppen (Feuerwehr usw)
    - andere sporttreibende Gruppen.