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Einbürgerung

  (Staatsangehörigkeit)
Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch Antrag
Neben dem automatischen Erwerb einer Staatsangehörigkeit durch Geburt gibt es noch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung auf Antrag (mit und ohne Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit), bei Ehefrauen durch Heirat (nicht mehr in allen Staaten), durch Eintritt in fremde Staatsdienste, eventuell auch durch Legitimation als eheliches Kind, Adoption u. a.
 
Der Standesbeamte  der Stadt Vreden nimmt die Anträge auf Einbürgerung entgegen und leitet sie an die zuständige Behörde, den Kreis Borken, weiter. Er unterrichtet Sie über die notwendigen Voraussetzungen und Unterlagen.
 
Interessante Informationen zum Thema "Einbürgerung" erhalten Sie auch im Internetangebot des Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unter http://www.einbuergerung.de/index2.htm

rechtliche Grundlagen

Staatsangehörigkeitsgesetz