Anmeldung der Eheschließung |
(Hochzeit,Trauung) |
1. Anmeldung der Eheschließung:
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie Ihre Eheschließung anmelden.
Die Anmeldung der Eheschließung muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Sollten Sie in Vreden heiraten möchten, haben aber hier keinen Wohnsitz, so melden Sie die Eheschließung beim zuständigen Standesbeamten an. Diesem teilen Sie mit, dass Sie in Vreden die Ehe schließen möchten. Er wird dann die Unterlagen an unser Standesamt senden.
2. Unterlagen, die bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen:
Welche Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen ist von verschieden Faktoren abhängig.
Am einfachsten ist die Anmeldung der Eheschließung, wenn
- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
- beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
- keine/r der Verlobten bisher verheiratet war,
- beide Verlobte in Vreden geboren sind und
- beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Vreden haben
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, brauchen Sie nur Ihren Personalausweis oder Reisepass bei der Anmeldung der Eheschließung vorlegen.
Diese Erläuterungen gelten entsprechend für Lebenspartnerschaften.
Sollten eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt. Dort wird man Ihnen Auskunft darüber erteilen, welche Unterlagen in Ihrem speziellen Fall vorgelegt werden müssen.
Das Standesamt Vreden bietet heiratswilligen Personen die Möglichkeit, gegen eine Zusatzgebühr von 66 Euro, freitagsnachmittags und samstags zu heiraten.
- freitag in der Zeit von 14.00 – 17.00 Uhr,
- samstag in der Zeit von 09.30 – 16.00 Uhr.
Grundsätzlich sind aber auch weiterhin Trauungen im Burgkeller des Rathauses während der Öffnungszeiten möglich.
Gebühren
Die Gebühren betragen:
Anmeldung der Eheschließung, wenn beide deutsche Staatsangehörige sind |
40,00 Euro |
Anmeldung der Eheschließung wenn ein oder beide Verlobte eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen |
66,00 Euro |
Beurkundung von Erklärungen zur Führung eines Doppelnamens | 21,00 Euro |
Eheurkunden (erste Ausfertigung) | 10,00 Euro |
jede weitere Ausfertigung der Eheurkunde (soweit sie zusammen ausgestellt werden, die Hälfte) |
5,00 Euro |
Eheschließungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten des Standesamtes | 66,00 Euro |