Beurkundung von Sterbefällen |
(Todesfall,Sterbefallurkunde) |
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der
Tod eingetreten ist.
Es müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Todesbescheinigung: diese wird in der Regel von dem Arzt ausgestellt, der den Tod festgestellt hat.
Ist der Sterbefall im Krankenhaus, einem Alten- und Pflegeheim oder einersonstigen Einrichtung erfolgt, so muss außer der Todesbescheinigung noch die schriftliche Sterbefallanzeige vorgelegt werden.
Von dem Verstorbenen müssen der Personalausweis, und, je nach Familienstand,
folgende Unterlage(n) vorgelegt werden:
1. Bei Ledigen: Geburtsurkunde
2. Bei Verheirateten: eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, oder falls ein
solches nicht geführt wird, eine Heiratsurkunde (die Unterlagen
befinden sich in der Regel im Familienstammbuch)
3. Bei Verwitweten:
und Geschiedenen: Zu den Urkunden zu 2. noch eine Sterbeurkunde des Verstorbenen
Ehegatten bzw. das rechtskräftige Scheidungsurteil (wenn der
Sterbefall bzw. die Scheidung nicht im Familienbuch eingetragen sind).
Sollten im Einzelfall noch andere Unterlagen vorgelegt werden müssen, so wird der Standesbeamte Ihnen dies vor Beurkundung des Sterbefalles mitteilen.
Gebühren
Gebühren:
Sterbeurkunden (erste Ausfertigung) | 10,00 Euro |
Für die zweite und weitere Sterbeurkunden, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, die Hälfte der Gebühr |
5,00 Euro |