Auslegungen

zurzeit liegen folgende Planverfahren aus:

Bebauungsplan Nr. 71 "Schulzentrum Berkelaue" 1. Änderung und Erweiterung

Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch

Frist: 27.03.2023 bis einschließlich 18.04.2023

Bekanntmachung

 

Anliegend die Unterlagen zur Einsichtnahme:

Bebauungsplanentwurf

Begründung Teil A: Begründungsentwurf

Begründung Teil B: Umweltbericht

 

Anlagen:

Anlage 1 - Artenschutzprüfung

Anlage 2 - Stellungnahme Kreis Borken, 13.06.2022

Anlage 3 - Stellungnahme Öffentlichkeit, 10.06.2022

 

Bebauungsplan Nr. 78.2 "Gewerbegebiet Nord - Teil 2"

öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

Frist: 17.02.2023 bis einschließlich 24.03.2023

Bekanntmachungstext

 

Anliegend die Unterlagen zur Einsichtnahme:

Bebauungsplan - Entwurf

Begründung Teil A: Begründungsentwurf

Begründung Teil B: Umweltbericht

 

Anlagen:

Anlage 1 - Abstandsliste

Anlage 2a - ASP I 2022

Anlage 2b - ASP I 2017

Anlage 3 - Schallgutachten

Anlage 4 - Bodengutachten

Anlage 5 - Lagepläne Entwässerung Ausbau

 

 

 

8. Änderung des Flächennutzungsplans

Im Bereich des Nahversorgungsstandorts Winterswyker Straße / Bahnhofstraße / Ladestraße

 

öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

Frist: 29.03.2023 bis einschließlich 11.05.2023

Bekanntmachung

 

Anliegend die Unterlagen zur Einsichtnahme:

Flächennutzungsplanänderung - Entwurf

Begründungsentwurf Teil A

Begründungsentwurf Teil B - Umweltbericht

 

Anlage 1 - Artenschutzgutachten

Anlage 2 - Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten

Anlage 3 - Schalltechnische Untersuchung

 

weitere umweltrelevante Informationen:

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung inkl. Abwägungsvorschlag:

- Kreis Borken, vom 24.03.2021

- IHK NW, 26.03.2021

- Öffentlichkeit, 08.04.2021 und 26.07.2022

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 50 „Nahversorgungsstandort Bahnhofstraße / Winterswyker Straße“

öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB

Frist: 29.03.2023 bis 11.05.2023 einschließlich
Bekanntmachung

 

Anliegend die Unterlagen zur Einsichtnahme:

Bebauungsplan Entwurf

Vorhaben- und Erschließungsplan Entwurf

 

Begründungsentwurf Teil A

Begründungsentwurf Teil B - Umweltbericht

Anlage 1 - Artenschutzgutachten

Anlage 2 - Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten

Anlage 3 - Schalltechnische Untersuchung

 

weitere umweltrelevante Informationen:

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung inkl. Abwägungsvorschlag:

- Kreis Borken, vom 24.03.2021

- IHK NW, 26.03.2021

- Öffentlichkeit, 08.04.2021 und 26.07.2022

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 „Winterswyker Straße/Ladestraße“

öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB

Frist: 29.03.2023 bis 11.05.2023 einschließlich
Bekanntmachung

 

Anliegend die Unterlagen zur Einsichtnahme:

Bebauungsplan Entwurf

Vorhaben- und Erschließungsplan Entwurf

 

Begründungsentwurf Teil A

Begründungsentwurf Teil B - Umweltbericht

Anlage 1 - Artenschutzgutachten

Anlage 2 - Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten

Anlage 3 - Schalltechnische Untersuchung

 

weitere umweltrelevante Informationen:

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung inkl. Abwägungsvorschlag:

- Kreis Borken, vom 24.03.2021

- IHK NW, 26.03.2021

- Öffentlichkeit, 08.04.2021 und 26.07.2022

 

Aufhebung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Nahversorgungszentrum an der Winterswyker Straße"

öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB

Frist: 29.03.2023 bis einschließlich 11.05.2023

Bekanntmachung

 

Anliegend die Unterlagen zur Einsichtnahme:

Bebauungsplanentwurf

Begründungsentwurf mit Umweltbericht

 

Anlage 1 - Artenschutzgutachten

Anlage 2 - Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten

Anlage 3 - Schalltechnische Untersuchung

 

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung inkl. Abwägungsvorschlag:

- Kreis Borken vom 24.03.2021

- IHK NW vom 26.03.2021

- Öffentlichkeit vom 08.04.2021 und 26.07.2022

 

 

Ansprechpartner Bauleitplanung

Bei Rückfragen zu den ausliegenden Bauleitplanverfahren wenden Sie sich während der Dienststunden gerne an Frau Niestegge, Tel. 02564-303238 oder Frau Meßing-Branse, Tel. 02564-303236 oder schicken Sie eine E-Mail an bauleitplanung@....

Während der Auslegungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen in den jeweiligen Verfahren abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per e-mail (bauleitplanung@...) oder zur Niederschrift erfolgen.

Das deutsche Planungssystem

Die unterschiedlichen Nutzungen und Raumansprüche werden in Deutschland durch ein gestuftes Planungssystem gesteuert. Teile dieses Planungssystems sind die Raumordnung auf Bundesebene, die Landes- und die Regionalplanung sowie die kommunale Bauleitplanung mit dem Flächennutzungsplan (FNP) und einzelnen Bebauungsplänen. So stellt z.B. der FNP stellt die vorgesehene städtebauliche Entwicklung für die nächsten rund 15 Jahre dar. In ihm können u.a. Baugebiete  für Wohnen, Gewerbe und Industrie, Flächen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, landwirtschaftliche Flächen und Wald sowie Verkehrsflächen, Flächen für den Wasserschutz, Konzentrationszonen für die Windenergie dargestellt werden.

Grundsätzliche Informationen zu der deutschen Planungshierarchie finden Sie unter:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/planungsinstrumente/planungsebenen-planungsraeume-stufen-der#textpart-1

Landesplanerische Vorgaben für die Stadt Vreden in Form von Zielen und Grundsätzen sind im Wesentlichen im Landesentwicklungsplan NRW und im Regionplan Münsterland verankert.

Als Teil der Landesplanung erfüllt die für Vreden zuständige Bezirksregierung Münster die Funktion eines Bindegliedes zwischen Landesraumordnung, regionalen Fachplanungen und Planungen der Gemeinden. Die Regionalplanung konkretisiert:

  • Die Zielsetzungen der Landesplanung und der Fachplanungen für ihren Geltungsbereich
  • Setzt gleichzeitig einen Rahmen für die Planungen der Städte und Gemeinden. Diese Ziele werden in Regionalplänen textlich und zeichnerisch dargestellt.

Nähere Informationen finden Sie unter:

http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/regionalplanung/index.html

Pressemitteilung der Bezirksregierung Münster:

Windenergie im Münsterland: „Ausbau mit Tempo und Sensibilität“

Die Kerninstrumente der kommunalen Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch sind die Bauleitpläne.

Flächennutzungsplan (FNP)

Bebauungsplan (B-Plan)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Verfahrensablauf / Öffentlichkeitsbeteiligung

Zulässigkeit von Vorhaben

Links

Bezirksregierung Münster, Verfahren zur Überarbeitung des Regionalplans Münsterland

Neuer Internet-Auftritt zum Regionalplan Münsterland
Pressemitteilung der Bezirksregierung Münster: Jetzt online: Neuer Internetauftritt mit exklusiven Einblicken in die Regionalplanung